Wir sprechen deshalb Berufsinteressentinnen und -interessenten mit Migrationshintergrund ganz besonders an.
Durch Ihren kulturellen Hintergrund und Ihre Sprachkenntnisse besitzen Sie besondere Kompetenzen,
die für uns immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Auch mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist eine Bewerbung bei der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Diese sind folgende:
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- Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift.
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- Sie verfügen über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz)
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- Sie halten sich seit mindestens 10 Jahren legal in Deutschland auf.
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Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Einstellungsberater.